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VGH Bayern, 17.09.1998 - 22 N 98.1881 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13
Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass
"Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts kommt es insoweit nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung und ob sie geeignet ist, beträchtliche Besucherströme auszulösen (vgl. ebenso Bay. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. September 1998 - 22 N 98.1881 -, juris, Rdnr. 20).". - OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01
Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen …
Darüber hinaus soll dem Versorgungsbedürfnis der auswärtigen Besucher des Veranstaltungsortes Rechnung getragen werden (vgl. zum Ganzen BVerwG GewArch 1990, 143; BayVGH NVwZ-RR 1990, 243 und GewArch 1999, 170 ; VGH Baden-Württemberg GewArch 1995, 349 und 1995, 351 sowie GewArch 2001, 81 ; NdsOVG NVwZ-RR 1999, 738 = GewArch 1999, 426; OVG Rheinland-Pfalz GewArch 2000, 495 ; ThürOVG GewArch 2001, 83f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2000 - 11 C 10880/00
Samstagsarbeit - Verlängerung nur im Ausnahmefall
In Rechtsprechung und Schrifttum besteht seit langem Einigkeit darin, dass eine einer Messe oder einem Markt i.S. der Gewerbeordnung "ähnliche Veranstaltung" nur eine solche sein kann, die einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht und aus diesem Grunde Anlass bietet, die Offenhaltung von Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 1 LadSchlG freizugeben (vgl. u.a. die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs München - Urteile vom 2. August 1989 - 22 B 87.3030 - GewArch 1989 S. 311 und vom 17. September 1998 - 22 N 98.1881 - GewArch 1999 S. 170 -, des Bundesverwaltungsgerichts - Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153.89 - NVwZ 1990, S. 761 -, des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim - Beschluss vom 17. Mai 1995 - 1 S 1306/95 - NVwZ-RR 1995 S. 658 - und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg - Beschluss vom 2. Juni 1999 - 7 M 1875/99 - GewArch 1999 S. 426 - sowie die Kommentare zum Ladenschlussgesetz von Zmarzlik/Roggendorf - 2. Aufl. 1997, Rdnr. 2 zu § 14 -, Neumann - 3. Aufl. 1997, Anm. 1 zu § 14 -, Theis, Rdnr. 1 ff. zu § 14 und Rdnr. 4 zu § 16 und Stober, Rdnr. 15 zu § 14).
- VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14
Verkaufsoffener Sonntag in Darmstadt am 30. März 2014 ist zulässig
17 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts kommt es insoweit nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung und ob sie geeignet ist, beträchtliche Besucherströme auszulösen (vgl. ebenso Bay. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. September 1998 - 22 N 98.1881 -, juris, Rdnr. 20). - VG Düsseldorf, 21.11.2002 - 1 L 4460/02
Ausgestaltung des Rechts einer kommunalen Aufsichtsbehörde zur Anweisung des …
vgl. BayVGH, Urteil vom 17. September 1998 - 22 N 98.1881 -, GewArch 1999, 170 (171); Urteil vom 27. September 2001 - 22 N 01.1288 -, a.a.O. (S. 88). - VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15
Sonntagsöffnung
Dabei kommt es nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung (…Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 27.03.2014 - 8 B 580/14 -, juris; vgl. ebenso Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1998 - 22 N 98.1881 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 20.09.2000 - 14 S 1462/00
Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitnehmers wegen verlängerter …
Unter diesem Gesichtspunkt wird in der Rechtsprechung indes ein Rechtsschutzbedürfnis dann nicht abgelehnt, wenn mit dem Erlass entsprechender normativer Regelungen auch für die Folgejahre zu rechnen ist (vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsantrag in Normenkontrollverfahren: BayVGH, Urt. v. 17.9.1998 - 22 N 98.1881 -, GewArch 1999, 170;… OVG Bremen, Urt. v. 15.9.1998 - OVG 1 HN 228/98 -, GewArch 1998, 485; Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 RdNr. 16, 77, 118). - VG Leipzig, 09.08.1999 - 5 K 1436/99 Denn es besteht die Möglichkeit, dass die Allgemeinverfügung unter Verstoß gegen Vorschriften des LadSchlG, die dem Arbeitnehmerschutz und damit auch dem Schutz des Antragstellers dienen (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.12.1999, 3 S 768/97; BayVGH, Urt. V. 17.9.1998, GewArch 1999, 170;… BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, GewArch 1999, 168), erlassen wurde.
- VG Darmstadt, 30.09.2015 - 3 L 1435/15
Sonntagsöffnung
Dabei kommt es nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung (…Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 27.03.2014 - 8 B 580/14 -, juris; vgl. ebenso Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1998 - 22 N 98.1881 -, juris;… VG Darmstadt, Beschl. v. 23.04.2015, a.a.O.). - VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468 Eine Verurteilung wegen derartiger Delikte in der Vergangenheit rechtfertigt für sich regelmäßig noch nicht die Annahme, daß eine Durchsuchung zur Auffindung eines sicherzustellenden Gegenstandes führt (…VG Regensburg vom 20.1.1998, BayVBl 1999, S. 347; vgl. dazu auch BayVGH vom 16.7.1998, BayVBl 1999, S. 343;… Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Auflage, F Rn. 354).
- VG Dresden, 07.09.1999 - 1 K 2575/99
Durchführung des Ladenschlußgesetzes hier: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz